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​ALLGEMEINE Event-BEDINGUNGEN (AGB) & Haftungsausschluss

                                       CHALLENGE ACCEPTED AD - ONE PAGE 


1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Eventanmeldung) bietet der Kunde der CHALLENGE ACCEPTED AS (im 
Folgenden „Eventveranstalter“) den Abschluss des Eventvertrages verbindlich an. Grundlage dieses 
Angebots sind die Eventbeschreibung und die ergänzenden Informationen des Eventveranstalters für 
die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, 
Internet) erfolgen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung 
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und 
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den 
Eventveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach 
Vertragsschluss wird der Eventveranstalter dem Kunden eine Eventbestätigung auf einem 
dauerhaften Datenträger übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Eventveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so 
liegt ein neues Angebot des Eventveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden 
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Veranstalter 
bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen 
Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die 
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: 
Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner 
Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche 
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Eventveranstalter den Abschluss des Eventvertrages 
verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Eventanmeldung) durch Betätigung des Buttons 
„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines
Eventvertrages entsprechend seiner Buchung (Eventanmeldung). Der Vertrag kommt durch den 
Zugang der Buchungsbestätigung des Eventveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem 
dauerhaften Datenträger erfolgt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Sobald du die Bestätigung von CHALLENGE ACCEPTED AS erhalten hast, bist du als Teilnehmer in 
der Pflicht umgehend die geforderte Zahlung zu leisten.
3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Abweichungen wesentlicher Eventleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Eventvertrages, die 
nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Eventveranstalter nicht wider Treu und Glauben 
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den 
Gesamtzuschnitt des Events nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit 
Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Eventanstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu 
informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eventleistung ist der Kunde berechtigt, 
unentgeltlich die Teilnahme an einer Ersatzevents zu verlangen, wenn der Eventveranstalter ein 
solches Event angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Eventveranstalter nicht oder nicht 
innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
3.5 Hatte der Eventveranstalter für die Durchführung des geänderten Eventes bzw. Ersatzevent
geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag nicht zwingend zu erstatten.
3.6 Der Eventveranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten 
Eventpreis im Fall einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Kosten aufgrund höherer Kosten 
für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für 
bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- bzw. Flughafengebühren oder einer Änderung 
für die betreffende Event geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
3.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Eventpreises wird der Eventveranstalter den Kunden 
unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Preiserhöhungen ab dem 10. Tag vor 
Event sind unwirksam.
3.8 Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom 
Eventvertrag zurückzutreten oder die angebotene Preiserhöhung anzunehmen. Der Kunde muss 
dieses Recht innerhalb einer angemessenen Frist nach Angebot der Preiserhöhung geltend machen. 
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN
4.1 Der Kund kann jederzeit vor Eventbeginn vom Event zurücktreten. Es wird empfohlen, zur 
Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Vorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu 
erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Eventpreis. Stattdessen kann er 
eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine 
Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. 
h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten 
Eventbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschaliert und bei der Berechnung der 
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige 
Verwendungen der Eventleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt 
des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
Bei einem Rücktritt
Eventveranstaltung
▪ 9 Monate bis 6 Monate vor Eventantritt: 30% des Eventpreises
▪ ab 6 bis 3 Monate vor Eventantritt: 60% des Eventpreises
▪ ab 3. Monate bis 7. Tag vor Eventantritt: 90 % des Eventpreises
▪ ab 6. Tag vor Eventantritt und bei Nichtantritt (“No Show”) bzw. bei Rücktritt am Tag des 
Reiseantritts: 95 % des Eventpreises
4.2 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Eventveranstalter nachzuweisen, dass 
diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm 
geforderte Pauschale.
4.3 Der Kunde kann einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, dies bleibt durch die vorstehenden 
Bedingungen unberührt.
5. UMBUCHUNGEN
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Eventtermins
besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der 
Eventveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Event erheben. Die Höhe beträgt eine Pauschale von
200 € pro Person.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach 
Rücktritt vom Eventvertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung 
durchgeführt werden.
6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
6.1 Ist in der Eventausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, 
eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Eventveranstalter bis 30 Tage vor Eventantritt 
vom Eventvertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird das Event
aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Eventpreis geleistete Zahlungen 
innerhalb von 30 Tagen zurück.
6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Eventveranstalter keine 
Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes 
des Veranstalters erworben hat.
7. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN 
GRÜNDEN
7.1 Der Eventveranstalter kann den Eventvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der 
Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Eventveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in 
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten Anforderungen erkennbar 
körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die CHALLENGE ACCEPTED AS berechtigt, den Kunden 
ganz oder teilweise vom Eventprogramm auszuschließen. Ein Ausschluss durch die Eventleitung ist 
ebenfalls möglich, sollte der Kunde nicht über die für das Event notwendige Outdoorausrüstung 
verfügen.
7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Eventveranstalter den Anspruch auf den Eventpreis; er 
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, 
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, 
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
8.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl. Ferner 
übernimmt der Veranstalter keine Haftung für das Verhalten von Kursteilnehmern während bzw. nach 
dem Kurs. Für Schäden, die durch die Benutzung von Werkzeugen (wie Messern, Äxten und Sägen), 
Feuerquellen und/ oder Brandmitteln entstehen, haftet der Veranstalter nicht. Es erfolgt keine 
Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmenden, 
das gilt auch für im Fahrzeug, im Camp und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Es 
erfolgt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Es erfolgt 
keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs -
und Bekleidungsstücke sowie Telefone, Video- oder Fotokameras. Eine Ausnahme bildet eine 
ausdrücklich vom Instruktor verlangte Benutzung z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder 
Hilfeleistung.
9 Kündigung wegen höherer Gewalt
9.1 Bei Vorliegen aufgrund bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, insbesondere 
wenn sie das Event erheblich gefährdet oder Personen ausfallen, ohne die eine sichere Durchführung 
zweifelhaft ist, kann CHALLENGE ACCEPTED AS jederzeit von dem Vertrag mit dir zurücktreten. Das 
gleiche Recht steht dir zu. Dabei liegt es im Ermessen von CHALLENGE ACCEPTED AS, ob der 
Teilnahmebeitrag erstattet oder eine Gutschrift für eine Wiederholung oder wahlweise ein anderes 
Abenteuer erstellt wird. In der Regel wird die Tour auf den gleichen Zeitraum im Folgejahr 
verschoben. Mehrkosten für Rückreise und zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung 
sind dann vom Teilnehmer zu tragen. Wir empfehlen an dieser Stelle eine Reiseabbruchversicherung 
abzuschließen. Dies gilt während der gesamten Dauer des Eventes, wobei der Einschätzung von uns 
und der örtlichen Guides, welche mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut sind, 
besonderes Gewicht zukommt.
10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche des Kunden wegen Eventmängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit 
dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Eventendes folgt.
11. VERSICHERUNGEN
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung 
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 
12. VERANSTALTER
Zu Grunde wird die norwegische Rechtsprechung gelegt.
Challenge Accepted AS
Org.nr. 937 088 086
+49 172 3146388
fjordevent@gmail.com
Eidslandsvegen 2074
5728 Eidsland
Norway

 
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